Sinkende Geburtenraten und die höhere Lebenserwartung verändern den Arbeitsmarkt. Schon heute klagen einzelne Branchen über einen Fachkräftemangel: Gesundheits- und Pflegeberufe, Ingenieurberufe im Maschinen- und Fahrzeugbau sowie soziale und hauswirtschaftliche Berufe können nicht ausreichend besetzt werden. Die Prognos-Studie belegt, dass allein in Baden-Württemberg bis 2030 rund zehn Prozent der benötigten Erwerbstätigen über alle Qualifikationsstufen hinweg fehlen werden. Dies entspricht einer Arbeitskräftelücke von 500 000.
Damit der Wirtschaft künftig ausreichend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen, sind zielgerichtete Instrumente notwendig, die zur Fachkräftesicherung beitragen. Einfachere Regelungen zur Zuwanderung leisten ebenso einen wichtigen Beitrag wie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Konzepte zur Integration sowie Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Gleichzeitig müssen aber auch insbesondere die Langzeitarbeitslosen in den Fokus rücken. Hier gilt es, Angebote zu konzipieren, die eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen.
Aufgabe des Staates und einer Solidargemeinschaft ist es, erwerbsfähige Personen zu unterstützen, die ihre Existenz aus eigener Kraft nicht sichern können. Welchen Beitrag das Teilhabechancengesetz dazu leistet, erklären wir hier.