Prof. Hundt: Können die Verletzung von Urheberrechten nicht zulassen


STUTTGART – Die Arbeitgeber Baden-Württemberg begrüßen den Entscheid des Landgerichts Stuttgart gegen einen Film von Stuttgart-21-Gegnern. Mit einer einstweiligen Verfügung wird dem Verein Umkehrbar e. V. die weitere Verbreitung dieses Films zur Volksabstimmung am 27. November 2011 untersagt. „Das Gericht hat zweifelsfrei eine Verletzung von Urheberrechten festgestellt. Damit ist eindeutig klar, dass diese auch in einer politischen Auseinandersetzung ohne Einschränkungen gelten“, sagte Prof. Dr. Dieter Hundt, Präsident der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, am Montag in Stuttgart.

Der Verein hatte einen Kino- und Internet-Spot der Arbeitgeberverbände in Gänze übernommen und lediglich um einen Schlusskommentar des Schauspielers Walter Sittler ergänzt. Die 17. Kammer des Stuttgarter Landgerichts hat den Verein nun zur Unterlassung einer weiteren Verbreitung dieses Films verpflichtet. Die Arbeitgeber Baden-Württemberg hatten die einstweilige Verfügung beantragt, die dem Verein nun unverzüglich zugestellt wird. Die Arbeitgeberverbände stellen auch klar, dass eine Strafanzeige von Herrn Prof. Dr. Hundt gegen Herrn Sittler nie geplant gewesen sei, wie die „Bild-Zeitung“ berichtet hat.

„Einerseits werten wir diesen dreisten Inhaltsklau als Beleg für die Qualität unseres Films. Andererseits mussten wir juristisch dagegen vorgehen – zum Schutz unserer Urheberrechte“, sagte Hundt: „Im Übrigen halten wir es für überaus fragwürdig, dass ausgerechnet Herr Sittler sich für diesen Rechtsbruch hergegeben hat. Als Künstler müsste ihm doch der Schutz von Urheberrechten ein besonderes Anliegen sein.“ Dabei könne er sich auch nicht auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen. „Der Verein und Herr Sittler haben genügend Möglichkeiten, ihre Meinung frei zu äußern – ohne dabei einen Rechtsbruch begehen zu müssen“, sagte Hundt.

Der 30-Sekunden-Film der Arbeitgeber Baden-Württemberg wirbt für eine Teilnahme an der Volksabstimmung und für ein NEIN zum Ausstiegsgesetz, also für die Fortführung des Bahnprojekts Stuttgart 21. Er läuft derzeit in zahlreichen Kinos im Land und ist auf der Internetpräsenz der Arbeitgeberverbände zu sehen (http://www.agv-bw.de/lv/cms.nsf/id/ne_csai8n9hhx.html). Auf Youtube wurde er in den letzten zweieinhalb Wochen rund 160.000 Mal aufgerufen (u.a. http://www.youtube.com/watch?v=ZJ7cbopG7Qg).